9 Vorakten, Teil 2, Register 19. 5 8. Mit Schreiben vom 25. November 201410 hielt die Gemeinde Wichtrach fest, dass anlässlich der Begehung vom 15. Juli 2014 u.a. festgestellt worden war, dass die Sitzplatzüberdachung ab Fassade und ab Balkon ohne Baubewilligung erstellt worden sei. Es liege dafür kein Näherbaurecht vor. Die Mauerhöhen wichen zum Teil ebenfalls von der Baubewilligung ab, wobei Näherbaurechte vorlägen und die Mauern nicht bestritten seien. Die Pläne mit Datum vom 18. Januar 2010 seien nicht bewilligt und lägen nur in Kopie vor.