7. Am 19. Mai 2014 erstatteten H.________ gegen den Beschwerdeführer baupolizeiliche Anzeige bei der Gemeinde Wichtrach. In dieser machten sie im Wesentlichen geltend, der Beschwerdeführer habe die Sitzplatzüberdachung ohne Bewilligung erstellt und der Brunnen in seinem Garten verursache übermässigen Lärm. Die Gemeinde Wichtrach leitete daraufhin gegen den Beschwerdeführer ein baupolizeiliches Verfahren ein. Am 15. Juli 2014 fand eine baupolizeiliche Begehung statt. Mit Verfügung vom 25. November 20149 trennte die Gemeinde Wichtrach das Verfahren betreffend Lärmimmissionen vom Verfahren betreffend rechtlich umstrittene Bauten. 8 Vorakten, Teil 1, pag. 57.