6. Mit Schreiben vom 7. September 20118 an die Gemeinde Münsingen nahm der Rechtsvertreter der Bauherrschaft darauf Bezug und führte aus: "Betreffend Vordach im Gartenbereich meiner Klientschaft verweise ich Sie auf die Zustimmungserklärung, inkl. Näherbaurecht der Eheleute H.________ vom 18. Februar 2010. Das von meiner Klientschaft gebaute Vordach im Gartenbereich ist in den eingesehenen und baubewilligten Plänen entsprechend eingezeichnet. Somit ist dieses sowohl von den Eheleuten H.________ als Nachbarn wie auch der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde entsprechend genehmigt worden. (…) Die Baubewilligung wurde Ihrerseits erteilt, was mit Zwischenabnahme Ihrer Frau K.___