5. Am 17. August 2011 führte die Gemeinde Münsingen auf den Liegenschaften I.________weg (Parzellen Nrn. E.________ und D.________) eine Begehung durch. Dabei bildete u.a. die Betonwand auf der Parzellengrenze I.________weg Gegenstand der Besichtigung. In der Aktennotiz der Gemeinde Münsingen vom 24. August 20117 wird dazu festgehalten: "Aufgrund der Baubewilligung vom 13.8.2009 und der Einverständniserklärung vom 18.2.2011 darf die Höhe 1.80 m betragen. Die Betonwand hält ab der Flügelwand auf einer Länge von 1.80 m und einer gemessenen Höhe von ca. 1.77 m die Vorgaben ein.