4. Mit Schreiben vom 7. Februar 2011 beantragte die Bauherrschaft, vertreten durch eine Gartenbauunternehmung, eine Projektänderung bezüglich des Vordaches über der Eingangstüre. Auf den entsprechenden Plänen5 ist das Vordach über der Eingangstüre eingezeichnet, nicht jedoch eine Überdachung im Bereich des Gartensitzplatzes. Die Höhe der Betonmauer zur Parzelle Nr. E.________ ist (wie im Originalplan zum Baugesuch vom 28. Mai 20096) mit "1.50 m" angegeben. Gegen die Projektänderung erhoben die Nachbarn H.________ Einsprache, die sie am 26. April 2011 zurückzogen. Am 26. Mai 2011 erteilte die Gemeinde Wichtrach die Baubewilligung für das Vordach über der Eingangstüre.