geschossig). Die Gemeinde Wichtrach erteilte mit Bauentscheid vom 13. August 2009 die kleine Baubewilligung für das Projekt. 2. In der Folge änderten die Gesuchsteller ihr Bauvorhaben ab. Gemäss Aktennotiz der Gemeinde Wichtrach vom 17. Februar 20101 wünschte die Bauherrschaft, dass folgende Änderungen formell und materiell geprüft werden sollten: "Der geplante und bewilligte Pavillon und das Sprudelbad werden nicht erstellt; die Grösse des Sitzplatzes wird angepasst; die Sichtschutzwand soll um 30 cm auf 1.50 m erhöht werden". Weitere Änderungen werden in der Aktennotiz nicht erwähnt. Die Gemeinde Wichtrach hielt in der Aktennotiz fest: