ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2015/269 vom 19.5.2016). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgeschrieben (BGE 1C_284/2016 vom 3.2.2017). RA Nr. 120/2015/28 Bern, 4. August 2015 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und Baupolizeibehörde der Gemeinde Wichtrach, Gemeindeverwaltung, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach