3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 2. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 3. März 2015 und die Rückweisung an die Vor-instanz zur Neubeurteilung. 3