Mit Verfügung vom 3. März 2015 forderte die Gemeinde Mühleberg die Beschwerdeführerin auf, der Auflage zur Räumung des Parkplatzes westlich des Schopfes Nr. 73b aus der Baubewilligung Nr. 3894/12 sei unverzüglich Folge zu leisten. Es dürften dort ab sofort keine Autos mehr parkiert werden und der Platz dürfe nicht mehr als Abstelloder Lagerplatz genutzt werden. Gleichzeitig drohte die Gemeinde eine Busse bei Nichtbefolgung an.