Mit Schreiben vom 29. Oktober 2014 orientierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin über die diversen bemängelten Punkte der Beschwerdegegnerin. Bezüglich der Parkplätze forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin auf, die Auflage aus der Baubewilligung vom 23. Mai 2013 einzuhalten und sofort umzusetzen und drohte mit einer Wiederherstellungsverfügung zur Umsetzung der Auflage. Die Beschwerdeführerin erhielt Gelegenheit, innert 30 Tagen eine Stellungnahme zu den aufgeführten Punkten einzureichen. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28. November 2014 wahr.