2. Mit elektronischem Schreiben vom 3. Oktober 2014 wendete sich die Beschwerdegegnerin an die Gemeinde und führte u.a. aus, auf der Fläche westlich des Schopfes Nr. 73b würden nach wie vor Fahrzeuge und Materialien abgestellt; die Auflage aus der Baubewilligung vom 23. Mai 2013 werde daher nicht eingehalten. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2014 orientierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin über die diversen bemängelten Punkte der Beschwerdegegnerin.