1. Mit Entscheid vom 23. Mai 2013 bewilligte die Gemeinde Mühleberg Herrn D.________ (einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied der Beschwerdeführerin) die Verlegung von drei im Jahr 1998 bewilligten Parkplätzen westlich des Schopfes Nr. 73b auf die Ostseite des Gebäudes Nr. 73a. Die betroffene Parzelle Mühleberg Grundbuchblatt Nr. E.________ befindet sich in der Weilerzone. Als Auflage verfügte die Gemeinde u.a., 2