Die Sache geht jedoch zur Einleitung eines Wiederherstellungsverfahrens mit Gewährung der Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs zurück an die Gemeinde. Im Rahmen des neuen Verfahrens wird die Gemeinde die Kosten für ihre baupolizeilichen Verrichtungen im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit neu verlegen können. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren 26 Vgl. Protokoll zum Augenschein vom 23. Juni 2015 S. 11 unten, Votum Herr C_____. 14