__ sowieso nur unregelmässig anfallen und nicht lange andauern. Zudem führte er aus, dass er und seine Mitarbeiter zwischen 12 Uhr und 13 Uhr stets Mittagspause machen würden.24 Die zeitliche Einschränkung für die erwähnten lärmigen Arbeiten ist daher gestützt auf die Angaben der Beschwerdegegnerin als betrieblich möglich, wirtschaftlich tragbar und verhältnismässig einzustufen.