f) Die Vertreterin des beco, Immissionsschutz, kam anlässlich des Augenscheins zur Einschätzung, dass eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte in der ES III klar ausgeschlossen werden könne.20 Dieser Einschätzung kann aufgrund des gewonnenen Eindrucks und der auf dem Betrieb ausgeführten Arbeiten gefolgt werden. Dabei ist zu beachten, dass für die Lärmbeurteilung ein Mittelungswert relevant ist, wobei sowohl Lärmspitzen als auch die durchschnittliche tägliche Dauer des Lärms berücksichtigt werden.