Dieser Bereich unterhalb des Gebäudes ist für Fahrzeuge besser zugänglich, da gleich anschliessend an den Parkplatz auf der Ostseite des Gebäudes Nr. E.________ mittels Aufschüttung eine neue Zufahrt erstellt wurde.8 Weitere Terrainaufschüttungen sowie eine Kompostierungsanlage befinden sich angrenzend an diese Zufahrt (ostseitig).9 Zudem erstellte die Beschwerdegegnerin unterhalb des Gebäudes eine neue Blocksteinmauer mit einer Länge von 12.5 m und einer durchschnittlichen Mauerhöhe von 0.8 m. Im Zeitpunkt des Augenscheins waren darauf 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 1a