e) Die BVE konnte sich anlässlich des Augenscheins vom 23. Juni 2015 ein eigenes Bild der umstrittenen, baulichen Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung des Gebäudes Nr. E.________ machen. Im Vergleich zum ursprünglichen Zustand7 hat die Beschwerdegegnerin unterhalb des Gebäudes (Südseite) wesentliche Veränderungen in der Umgebung vorgenommen. Das ursprünglich begrünte, leicht abfallende Gelände wurde ausgeebnet und mit Holzschnitzeln belegt. Dieser Bereich unterhalb des Gebäudes ist für Fahrzeuge besser zugänglich, da gleich anschliessend an den Parkplatz auf der Ostseite des Gebäudes Nr. E.______