Interesse an der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht.4 d) Unbestritten ist, dass es sich bei der Weilerzone nicht um eine Bauzone handelt, sondern um eine Spezialzone ausserhalb des Baugebiets5. Das Baureglement der Gemeinde Mühleberg legt ausdrücklich fest, dass der Geltungsbereich der Landwirtschaftszone auch in der Weilerzone gilt (Art. 33 Abs. 2 GBR6).