Mit Verfügung vom 2. April 2013 sei lediglich die Zonenkonformität der Verlegung der Parkplätze bestätigt worden. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 5. Mai 2015 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. 5. Am 23. Juni 2015 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien, der Gemeinde sowie einer Vertreterin des beco, Fachstelle Immissionsschutz, einen Augenschein vor Ort durch. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen.