"1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Mühleberg vom 3. März 2015 sei aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Die Einwohnergemeinde Mühleberg sei anzuweisen, die nach der Umweltschutzgesetzgebung notwendigen Massnahmen zur Begrenzung der aus den Bauarbeiten und dem Gewerbebetrieb auf GB Mühleberg Nr. D.________ resultierenden Lärmimmissionen anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."