Mit Verfügung vom 3. März 2015 stufte die Gemeinde die vorgenommenen Arbeiten der Beschwerdegegnerin als baubewilligungsfrei ein und wies die Anzeige der Beschwerdeführerin als ungerechtfertigt ab. Letzterer wurden Fr. 400.00 an Verfahrenskosten auferlegt. 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 2. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt Folgendes: