3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Rubigen, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Bern-Mittelland, zur Kenntnis - Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, zur Kenntnis - Amt für Wasser und Abfall, Abteilung Betriebe und Abfall, im Haus, zur Kenntnis