Der Beschwerdegegnerin steht es frei, ein nachträgliches Baugesuch für den Kiesabbau einzureichen oder, wie das AWA in seinem Fachbericht vom 15. April 2013 empfohlen hat, eine Überbauungsordnung ausarbeiten zu lassen, wenn sie will, dass ihr Vorhaben aufgrund der einschlägigen Vorschriften einlässlich geprüft und je nach Ergebnis (teilweise) bewilligt wird. 7. Kosten des baupolizeilichen Verfahrens