Mit der Wiederherstellungsverfügung kann sie insbesondere den Abbruch widerrechtlicher Bauteile, die Unterlassung oder Änderung der Nutzung oder den Wiederaufbau widerrechtlich abgebrochener Bauteile verlangen. Die Wiederherstellungsverfügung muss im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sein 23