51 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 5. August 2015 S. 6, Votum Y.______ 22 Materialentnahme, Wiederauffüllung und Rekultivierung als bewilligt, nicht aber die Lagerung und das Aufbereiten von ortsfremdem Material oder die Entgegennahme, Behandlung und Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen. Zudem würden verschiedene Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung von 1958 verletzt. Es liegt deshalb ein baurechtswidriger Zustand vor. 6. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands