Die aufgefüllten Partien sind mit Humus abzudecken und sobald wie möglich zur Kultivierung zu übergeben. Diese beiden Nebenbestimmungen sind nicht eingehalten. Wie der Augenschein gezeigt hat, ist gegenwärtig das ganze Abbaugebiet "Bodeweid" weitestgehend abgedeckt. Die offene Fläche wurde zwar nicht erhoben, angesichts der bewilligten Abbaufläche von circa 500 Aren dürfte sie sich in der Grössenordnung von 350 bis 400 Aren bewegen. Sie überschreitet somit die gemäss Baubewilligung von 1958 erlaubte Fläche mehrfach. Diese Auflage konnte nicht mit den späteren Gewässerschutzbewilligungen aufgehoben werden.