Baubewilligung des Regierungsstatthalters von Konolfingen vom 12. Februar 1987 für die Erweiterung des Kiesabbaus auf die Etappen III (Bluemisberg) und V (Eichholz) nicht für das Gebiet "Bodeweid". Gemäss Ziff. 2 Bst. h des Bauentscheids von 1958 soll die Ausbeutung derart erfolgen, dass immer nur ein verhältnismässig kleiner Teil des Gebietes, durchschnittlich eine Hektare, abgedeckt ist. Gemäss Ziff. 2 Bst. i des Bauentscheids von 1958 ist das ausgebeutete Gebiet sukzessive bis 3 m über den höchsten Grundwasserstand wieder aufzufüllen. Die aufgefüllten Partien sind mit Humus abzudecken und sobald wie möglich zur Kultivierung zu übergeben.