Im Übrigen wären die in der Baubewilligung vom 13. Mai 1958 enthaltenen Auflagen und Bedingungen zu beachten, wenn gestützt darauf auf den Parzellen Nrn. H.________ und P.________ im Gebiet "Bodeweid" heute noch Kies abgebaut werden dürfte. Es wird weder geltend gemacht noch ist aktenkundig, dass die Baubewilligung vom 13. Mai 1958 seither abgeändert worden wäre oder dass in diesem Gebiet seither weitere baubewilligungspflichtige Vorhaben bewilligt worden wären. Insbesondere gilt die