Zum anderen wurde mit dem Bauentscheid des Regierungsstatthalters von Konolfingen vom 13. Mai 1958 hauptsächlich die Kies- und Sandaufbereitungsanlage auf Parzelle Nr. O.________ bewilligt. Die Kiesausbeutung im damals bekannten Ausbeutungsgebiet wurde zwar nicht ausdrücklich bewilligt, ihre Modalitäten wurden aber näher geregelt. Soweit sich daraus eine Baubewilligung für den heute praktizierten Kiesabbau im Gebiet "Bodeweid" ableiten liesse, gälten ausschliesslich Materialentnahme, Wiederauffüllung und Rekultivierung als bewilligt. Weitere Vorkehren sind davon nicht erfasst.