Das gleiche gilt für den Plan Kiesausbeutung Schwarzenbach - Bollholz vom August 196547. Auch hier befindet sich lediglich die Parzelle Nr. W.________ A (entspricht in etwa der heutigen Parzelle Nr. W.________.01) im Perimeter der gemäss Kiesgrubenreglement garantierten und bewilligten Etappe, die Parzelle Nr. W.________ B hingegen nicht. Im Plan zum Entscheid der VEWD48 ist demgegenüber ungefähr die Hälfte der heutigen Parzelle Nr. I.________ als Teil des vom Regierungsstatthalter 1958 bewilligten Perimeters eingetragen. Wie diese Differenz zu den anderen Plänen zustande gekommen ist, kann aufgrund der Akten nicht nachvollzogen werden. Für die BVE ist deshalb der Plan zum