Zum einen zeigt ein Geometerplan von 2012 das 1958 bewilligte Abbaugebiet übertragen auf den heutigen Zonenplan.45 Dabei fällt auf, dass die (heutige) Parzelle Nr. I.________ zwar gemäss geltendem Zonenplan im Abbau- und Ablagerungsgebiet, nicht aber im Perimeter des Ausbeutungsgebiets gemäss Baubewilligung vom 13. Mai 1958 liegt. Westlich des neuen AE.________gässlis verläuft die Perimetergrenze zwischen den Parzellen Nrn. H.________ und I.________. Auch im Plan zum Kiesgrubenreglement46 liegt dieser Bereich ausserhalb des bewilligten Ausbeutungsgebiets. Das gleiche gilt für den Plan Kiesausbeutung Schwarzenbach - Bollholz vom August 196547.