d) Mit der Baubewilligung des Regierungsstatthalters von Konolfingen vom 13. Mai 1958 wurde in erster Linie der Bau des Kieswerks bewilligt. Die Kiesausbeutung war zwar Thema des Bewilligungsverfahrens, wurden doch mehrere Nebenbestimmungen dazu in den Entscheid aufgenommen. Auch war den Behörden das ins Auge gefasste Ausbeutungsgebiet bekannt. Dieses wurde aber in der Baubewilligung weder näher umschrieben noch parzellenscharf festgelegt.