___ dem Kiesausbeutungsgebiet entspreche, wie dies dem Baugesuchsverfahren zugrunde gelegen habe.40 Für dieses Gebiet galt das Kiesgrubenreglement gemäss Art. 1 somit nur eingeschränkt. Mit Baubewilligung vom 12. Februar 198741 erteilte der Regierungsstatthalter von Konolfingen der Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für die Erweiterung des Kiesabbaus auf die Etappen III (Bluemisberg) und V (Eichholz). In der dazugehörigen Gewässerschutzbewilligung für eine Kiesausbeutung des Wasser- und Energiewirtschaftsamts (WEA) vom 2. Dezember 1986 war in Ziff. 5 der Bedingungen unter