b) Gemäss Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung musste die Beschwerdegegnerin der Vorinstanz bis spätestens 31. August 2015 ein Konzept einreichen und nachweisen, mit welchen konkreten und geeigneten Massnahmen sie die gemäss Lärmgutachten beanstandeten übermässigen Lärmimmissionen gegenüber den Liegenschaften am E.________weg auf das zulässige Mass reduzieren wolle. Allfällige Massnahmen hatte sie 15 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 5. August 2015 S. 12, Votum X._______ 13