f) Zusammenfassend steht fest, dass die Vorinstanz gestützt auf Art. 46 Abs. 1 BauG die Bauarbeiten auf Parzelle Nr. K.________ mangels entsprechender Bewilligung hätte einstellen und das Ablagern weiteren Materials untersagen müssen. Insoweit wäre die Beschwerde an sich begründet. Da das Regierungsstatthalteramt die Folgenutzung im 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 6 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 7 11