27 VRPG anordnen.9 Bezüglich des Gebiets "Bluemisberg" ist deshalb zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht auf eine vorsorgliche Baueinstellung verzichtet hat. Was die übrigen vom baupolizeilichen Verfahren betroffenen Grundstücke betrifft, ist demgegenüber weder dargetan noch ersichtlich, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen gestützt auf Art. 27 VRPG vorliegen würden.