Das Verfahren sei beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hängig. Wichtige Gründe für eine sofortige Betriebseinstellung bzw. den Erlass eines Benützungsverbots seien nicht ersichtlich. Allfällige Massnahmen seien im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vor dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu prüfen.