Die eigentliche Freigabe des Abbaus und damit die Etappierung seien erst mit der Gewässerschutzbewilligung erfolgt. Auf der fraglichen Parzelle sei der Abbau abgeschlossen. Die Wiederauffüllung sei erfolgt und die Rekultivierung zum grössten Teil abgeschlossen. Der noch nicht rekultivierte Teil werde zurzeit als Lagerplatz für Materialien und als Verkehrsfläche genutzt. Am 19. Juli 2014 habe die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch für diese Umnutzung eingereicht. Das Verfahren sei beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hängig.