b) Die Beschwerdeführenden haben sich als Anzeiger am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt. Da ihrem Antrag auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht entsprochen wurde und ihnen ein Teil der Verfahrenskosten auferlegt wurden, sind sie durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und haben ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung. Sie sind deshalb grundsätzlich zur 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 7