Mit E-Mail vom 26. Oktober 2015 informierte die Vorinstanz das Rechtsamt, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung die von den Stimmberechtigten beschlossene Änderung des Baureglements sowie die Aufhebung des Kiesgrubenreglements mit Verfügung vom 31. August 2015 genehmigt habe. Gemäss Auskunft der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) vom 13. Oktober 2015 seien keine Beschwerden eingegangen. Das Rechtsamt stellte diese Eingaben den übrigen Beteiligten zu. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 informierte die Vorinstanz das Rechtsamt über die Vollzugsmeldung der Beschwerdegegnerin betreffend Lärmmassnahmenplan.