Mit E-Mail vom 2. Oktober 2015 informierte die Vorinstanz das Rechtsamt darüber, dass das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Gesamtentscheid vom 29. September 2015 die Anpassung der Fristen zur Rekultivierung der Etappe III "Bluemisberg" sowie die Zwischennutzung auf Parzelle Nr. K.________ bewilligt habe. Mit E-Mail vom 26. Oktober 2015 informierte die Vorinstanz das Rechtsamt, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung die von den Stimmberechtigten beschlossene Änderung des Baureglements sowie die Aufhebung des Kiesgrubenreglements mit Verfügung vom 31. August 2015 genehmigt habe.