«3. Die Vorinstanz sei aufzufordern, den Unterzeichnenden eine Kopie der vorenthaltenen forstlichen Näherbaubewilligung der Forstdirektion vom 11. Dezember 1986 sowie eine Kopie der vorenthaltenen Eingabe der C.________ gemäss Ziffer 4 der Verfügung der Vorinstanz vom 10. November 2014 auszuhändigen (Akteneinsichtsrecht).