2. Es sei vorsorglich die Einstellung der Bauarbeiten im Gebiet "Blumisberg" Parzelle Rubigen/K.________ anzuordnen. Betreffend die übrigen vom baupolizeilichen Verfahren betroffenen Parzellen Rubigen/H.________, M.________, N.________ und L.________ gemäss Ziff. 3 der Verfügung 4 der Vorinstanz vom 31.03.2014 sei die vorsorgliche Einstellung der Bauarbeiten von Amtes wegen zu prüfen.» In prozessualer Hinsicht stellten sie zudem folgende Rechtsbegehren: