«1. Die Ziffern 1, 2, 3 und 5b des Dispositivs der angefochtenen Verfügung vom 24. Februar 2015 seien aufzuheben, an die Vorinstanz zurückzuweisen und die Vorinstanz sei im Sinne der materiellen Ausführungen III. und IV. hiernach anzuweisen, das baupolizeiliche Verfahren gegen die C.________ zwecks Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands fortzuführen.