Sie baten die Gemeinde um Stellungnahme und behielten sich eine baupolizeiliche Anzeige vor. Nach einem längeren, ergebnislosen Briefwechsel beantragten die Beschwerdeführenden am 29. März 2012 die Einleitung eines baupolizeilichen Verfahrens gegen die Beschwerdegegnerin. Mit Verfügung vom 25. April 2012 eröffnete die Vorinstanz ein baupolizeiliches Verfahren zwecks Überprüfung der Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften. Im Laufe des Verfahrens holte sie unter anderem einen Fachbericht beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) ein.