betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Rubigen vom 24. Februar 2015 (Betrieb Kieswerk Rubigen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin betreibt seit über 50 Jahren auf dem Gemeindegebiet von Rubigen ein Kieswerk und baut seither in dessen Umgebung in mehreren Etappen Kies ab. Im Oktober 2000 teilte sie den Bewohnerinnen und Bewohnern des E.________wegs mit, 2