ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2016/68 vom 27.2.2017). RA Nr. 120/2015/25 Bern, 1. Februar 2016 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer 1 Frau B.________ Beschwerdeführerin 2 und C.________ Beschwerdegegnerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.________ sowie Baupolizeibehörde der Gemeinde Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen