a) Die Beschwerdeführenden beantragen zusätzlich zur Aufhebung der Baueinstellungsverfügung, die Gemeinde müsse die in Aussicht gestellten Abklärungen zeitlich mit ihnen koordinieren und deren allfällige Kosten selbst tragen. Die Gemeinde habe zudem den Aufwand der Beschwerdeführenden für den Unterhalt der Böschung und des Wanderwegs anzuerkennen und finanziell zu unterstützen.