Die Gemeinde Adelboden hat daher zu Recht eine formelle Rechtswidrigkeit festgestellt und die Baueinstellung verfügt. Die Anordnung der Baueinstellung war auch verhältnismässig, da zum Einen ein grosses öffentliches Interesse daran besteht, dass baubewilligungspflichtige Bauten nicht ohne Baubewilligung erstellt werden.12 Andererseits war die Anordnung erforderlich und geeignet, um bis zur Vornahme weiterer Abklärungen, die aufgrund von Schneefällen nicht sofort möglich waren, zusätzliche Arbeiten und Materialeinbringungen an der Böschung zu verhindern.