Es besteht zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass diese Veränderungen das Schutzinteresse des Waldes und des geschützten Uferbereiches tangieren und den Räum äusserlich in relevanter Weise verändern können. Aufgrund einer summarischen Prüfung ist daher von der Baubewilligungspflicht der Terrainveränderungen und der Materialablagerung auszugehen. Die Gemeinde Adelboden hat daher zu Recht eine formelle Rechtswidrigkeit festgestellt und die Baueinstellung verfügt.